Zoll

Zoll. Welche Vorschriften gelten?

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Erfahren Sie, welche Einfuhrbeschränkungen für Produkte nach Spanien je nach Ihrem Herkunftsland gelten und wie Sie die Mehrwertsteuer („IVA“) Ihrer Einkäufe auf der Reise zurückbekommen können.

  • Was darf man nach Spanien einführen und welche Beschränkungen gelten?

    Für eine Reihe von Produkten gelten in Spanien Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Nicht-EU-Länder, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese sind Kulturgüter, Wildflora und -Fauna und deren Erzeugnisse, Pflanzen und Pflanzenprodukte, Waffen und Munition, Arzneimittel, Tabakwaren und alkoholische Getränke.

    Außerdem muss für Tabak und alkoholische Getränke ab folgenden Mengen die Menge deklariert und eine entsprechende Abgabe bezahlt werden: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak, 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % Vol., 2 Liter mit geringerem Alkoholgehalt als 22 %, 4 Liter Wein und 16 Liter Bier.

    Es sind nur Medikamente erlaubt, die für den persönlichen Gebrauch notwendig sind, und es muss eine Kopie des Rezepts oder des ärztlichen Befunds beigelegt werden.

  • Zoll und Geld. Was ist die Mehrwertsteuer und wie kann ich sie zurückbekommen? TAX FREE

    Die Mehrwertsteuer, die in Spanien „IVA“ heißt, ist eine indirekte Steuer, die auf den Endverbrauch von Produkten und Dienstleistungen anfällt. Alle Nicht-EU-Bürger können ihre Rückerstattung für gelegentliche Einkäufe von Artikeln zum privaten Gebrauch oder Geschenken beantragen.

    „Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer ist ein vollständig digitaler Prozess in mehreren Phasen. Zunächst müssen Sie den Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufs um das elektronische Formular für die Steuerbefreiung bitten (in Spanien als DER, „Documento Electrónico de Reembolso“ bekannt). Dabei handelt es sich um eine elektronische Bestätigung, die der Verkäufer oder die mit ihm zusammenarbeitende Einrichtung in seinem Namen versendet und die bei der Steuerbehörde registriert wird. Damit der Verkäufer Ihnen das Dokument aushändigen kann, müssen Sie ihm Ihre Personalien mitteilen, z. B. Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer oder ein anderes Ausweisdokument. Bei der Ausreise aus Spanien und unbedingt vor dem Einchecken Ihres Gepäcks am Hafen oder Flughafen müssen Sie die RERs Ihrer Einkäufe an den dafür vorgesehenen Schaltern oder bei den Tax-Free-Stempelstellen elektronisch bestätigen, wofür Sie Ihren Reisepass, Ihre Bordkarte und die Waren, für die Sie die Erstattung beantragen, mitbringen müssen. Danach können Sie die Rückerstattung über das Geschäft, in dem die Einkäufe getätigt wurden, oder über die Tax Free-Verwaltungsstellen beantragen.“ Einige dieser Vermittlungen sind:

    • Global Blue España S.A. (früher: European Tax Free Shopping Spain SA)
    • Planet Payment Spain SAU (früher Cashback und Premier Tax Free)
    • Innova Taxfree Spain (früher Spain Refund SL)
    • Caja de Ahorros y Pensiones de Barcelona
    • Open Refund SL
    • Comercia Global Payments Entidad de Pago SL
    • Financiera El Corte Inglés, EFC
    • Travel Tax Free, SLU
    • S21 TAX FREE, SL
    • KEEP SHOPPING TAX FREE, SL
    • HISPANIA TAX FREE, SL
    • B FreeTax Back SL
    • Safety Tax Free España, SL
    • Wiblink, SL
    • WOONIVERS SPAIN, SL (früher: Getrefund SL)
    • Traveleasy GmBH
    • Pucela Brain Storm, SL
    • Refundit, SL
    • Yourtaxback, SL
    • Upshop Tax Free España, SL
    • Pie Systems Spain, SL

     

    Beachten Sie, dass die Mehrwertsteuerrückerstattung am Abreise-Flughafen oder -Hafen in der Europäischen Union beantragt werden muss und der Einkauf zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als drei Monate zurückliegen darf.