Geld: Wie bezahlt man in Spanien?

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Wenn Sie Fragen zum Bezahlen in Spanien haben, erklären wir Ihnen hier die offizielle Landeswährung, wo Sie in Spanien selbst Geld wechseln können und ob Trinkgelder Pflicht sind oder nicht. Sicher werden Ihnen diese Informationen nützlich sein.

  • Welches ist die offizielle Landeswährung?

    Der Euro (€). Seinen offiziellen Wert finden Sie auf der Website der Europäischen Zentralbank.

    Ein Euro entspricht 100 Cent und es gibt acht unterschiedliche Münzen (1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro) und sieben Geldscheine (5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro).

  • Wo kann ich Geld holen oder mein Geld in Euro wechseln?

    Bargeld lässt sich an den Bankautomaten der Bankfilialen ziehen. Außerdem findet man in Spanien häufig Bankautomaten für Bargeld in Einkaufszentren und Einkaufsgegenden, im Zentrum der großen Städte oder den Altstädten der kleineren Orte.

    Geld in Euro wechseln können Sie in Wechselstuben, zahlreichen Banken und vielen Hotels und Reisebüros.

    Wenn Sie Geld von Spanien aus versenden oder Geldsendungen in Spanien empfangen möchten, stehen Ihnen dazu in jedem Touristenort die Ämter des spanischen Post- und Paketdienstes (Correos) sowie in den großen Städten unterschiedliche entsprechend spezialisierte Unternehmen zur Verfügungen.

  • Muss man Trinkgeld geben? Sollte man?

    Trinkgeld ist in Spanien nicht Pflicht, denn in allen Einrichtungen und Unternehmen Spaniens ist der Service im Preis inbegriffen. Jedoch sind Trinkgelder in Gaststätten, Restaurants, Hotels und Taxis durchaus üblich. Die Höhe hängt von der Freigebigkeit des Kunden ab, liegt aber bei fünf bis zehn Prozent des Gesamtpreises.

  • Welche Zahlungsweisen gibt es in Spanien?

    In Spanien kann man praktisch überall in bar bezahlen und normalerweise werden nur Euros angenommen. Bei der Zahlung über ein Gerät kann die Kartenzahlung Pflicht sein.

    Das Bezahlen mit Kredit- und Debitkarten, vor allem Visa und Mastercard, ist weit verbreitet. Es kann jedoch sein, dass dafür ein Mindestbetrag in Höhe von etwa 10 € nötig ist und je nach Bedingungen des Kartenanbieters Gebühren anfallen.

    Das Verhandeln des ausgewiesenen Preises ist nicht zulässig.